Jugendwerk der AWO Hessen-Süd
Erleben, Entdecken, Begegnen

Teilnahmebedingungen für Seminare & Fortbildungsangebote des Bezirksjugendwerks der AWO Hessen-Süd e.V. (BJW)

1. Grundsätzlich können alle ab 14 Jahren an unseren Bildungsveranstaltungen (Seminare, Fortbildungen) teilnehmen. Ausnahmen gelten bei Auslandsseminaren sowie den Jugendleiter*innen-Schulungen oder bei entsprechend gekennzeichneten Seminarangeboten. Eine Mitgliedschaft im Jugendwerk ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

2. Unsere Seminare und Fortbildungen werden sowohl von Fachreferent*innen, hauptamtlichen Mitarbeiter*innen des Bezirksjugendwerks als auch von qualifizierten, ehrenamtlich tätigen jungen Erwachsenen durchgeführt.

3. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen – entweder über das Online-Formular auf unserer Website oder aber formlos per  E-Mail, Fax oder Brief/Postkarte unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail und aktueller Telefonnummer.

4. Sobald deine Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhältst du eine schriftliche Anmeldebestätigung. Sollte ein Teilnahmebeitrag erhoben werden, beinhaltet die Bestätigung auch eine Rechnung, die du bitte bis zum angegebenen Zahlungstermin begleichst. Um eine reibungslose Zuordnung zu gewährleisten, gebe bitte deinen Namen sowie den in der Rechnung angegebenen Verwendungszweck an.


Unsere Bankverbindung:
Bezirksjugendwerk der AWO Hessen-Süd e.V.
Bank: Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE70 5005 0201 0200 4861 44
BIC: HELADEF1822

5. Deine Anmeldung ist verbindlich. Bei Rücktritt bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50% Ausfallgebühr (mindestens jedoch 10 Euro), danach 100%, es sei denn du stellst eine/n Ersatzteilnehmer*in.

6. Auch bei kostenfreien Veranstaltungen rechnen wir mit deiner Teilnahme. Deshalb melde dich rechtzeitig ab, falls dir doch mal etwas Wichtiges dazwischen kommt. Nur so haben wir die Möglichkeit, Teilnehmer*innen der Warteliste zu informieren und deinen Platz noch anderweitig zu vergeben. Nicht zuletzt verpflichten wir uns auch gegenüber unseren Referenten*innen, die Zeit und Mühe in die Veranstaltung stecken und zu Recht mit einer bestimmten Teilnehmer*innenzahl rechnen.

7. Als Jugendverband versuchen wir die Teilnahmekosten so gering wie möglich zu halten und verlangen deshalb oft nur einen symbolischen Beitrag. In diesem Teilnahmebeitrag ist je nach Veranstaltung folgendes enthalten:  Unterkunft, Verpflegung und Material. Genaueres hierzu kann der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung entnommen werden.

8. Die Fahrtkosten zu den Veranstaltungsorten sind von dir selbst zu tragen.

9. Bei Minderjährigen benötigen wir eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ein entsprechendes Formular wird dir mit der Anmeldebestätigung zugesendet.

10. Letzte Informationen zu der jeweiligen Veranstaltung (Anfahrtsbeschreibung etc.) verschicken wir ca. zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung und in der Regel per E-Mail.

11. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Minderjährige müssen den Anweisungen der Teamer*innen Folge leisten. Bei Verstößen gegen Seminarregeln können die Teilnehmer*innen auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt werden. Bei groben Verstößen behalten wir uns vor, die Teilnehmer*innen darüber hinaus von weiteren Veranstaltungen des Bezirksjugendwerks auszuschließen.

12. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verstößen gegen Weisungen der Seminarleitung und / oder der Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes, Teilnehmer*innen auf eigene Rechnung nach Hause zu schicken, bei Minderjährigen kommen die Erziehungsberechtigten für die Kosten auf.

13. Die Teilnehmer*innen sind – unabhängig von einer Mitgliedschaft im Jugendwerk –  über das Bezirksjugendwerk versichert (Unfall-, Haftpflichtversicherung). Für Gepäck und Wertsachen sind die Teilnehmer*innen selbst verantwortlich.

14. Bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl  oder bei höherer Gewalt (z.B. Erkrankung der Seminarleitung) behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen werden wir dich so früh wie möglich darüber informieren und dir den Teilnahmebeitrag zurückerstatten. Anspruch auf Schadenersatz entsteht durch die Seminarabsage nicht.

15. Die Teilnehmer*innen und ggf. die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass Fotos der Veranstaltungen für interne Zwecke verwendet sowie im Rahmen von Druckerzeugnissen (Jugendwerksbroschüre/Flyer) sowie auf unserer Website, im BJW-Newsletter oder auf BJW-Seiten in Sozialen Netzwerken (z.B. Facebook-Seite des BJW) verö¬ffentlicht werden dürfen, es sei denn, es liegt uns ein schriftlicher Widerspruch vor.

(Beschlossen durch den Vorstand des Bezirksjugendwerks der AWO Hessen-Süd e.V. im Januar 2015)

 

Hier finden sich die Teilnahmebedingungen als PDF-Datei